IMPFUNGEN & TESTUNGEN
Impfungen als Teil der arbeitsmedizinischen Vorsorge
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihren Mitarbeitenden Impfungen anzubieten, sofern das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist und die betroffenen Beschäftigten nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügen. In der Schlosspraxis Dres. Schlünzen führen wir im Rahmen der Arbeitsmedizin alle notwendigen Impfungen sowie die vorausgehenden Testungen des aktuellen Impfstatus durch. Dabei stellen wir bei der Durchsicht der Impfausweise immer wieder große Lücken fest.
Impfmuffel und Mitarbeiterschutz
Gerade bei jungen Erwachsenen können wir als niedergelassene Ärzte den Impfschutz oft nicht im erforderlichen Umfang vervollständigen. Denn diese kommen meist nur in die Praxis, wenn sie krank sind. Dann ist eine Impfung aufgrund der akuten Erkrankung nicht möglich. Betriebliche Impfangebote jedoch nehmen Beschäftigte gern wahr. Helfen Sie uns, bei Ihren Mitarbeitenden den präventiven Schutz gegen alle zu impfenden Krankheiten aufzubauen – auch jenseits der arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
Dies betrifft folgende Impfungen:
- Hepatitis A und B
- Grippe / Influenza
- Masern, Mumps, Röteln
- Tetanus / Wundstarrkrampf – meist gemeinsam mit Diphtherie, Keuchhusten, Polio
- FSME – Frühsommer Meningoenzephalitis (Zecken)
- Meningitis (Hirnhautentzündung)
- Varizellen (Windpocken)
- Pneumokokken (gegen Bronchitis, Sinusitis und Lungenentzündung)
- Tollwut
- Typhus
- Testungen (z. B. Cytomegalie, HIV, Ringelröteln/Parvovirus B19, Varizellen)