ALTERNATIVE BEDARFSORIENTIERTE BETREUUNG
Flexible Betreuungsformen für bestimmte Branchen
Die alternative bedarfsorientierte Betreuung steht Ihnen offen, falls Sie als Unternehmen mit maximal 50 Beschäftigten in bestimmten Branchen und Regionen tätig sind. Diese Betreuungsform bietet viel Flexibilität und Möglichkeiten zur Eigeninitiative.
Übernehmen Sie Eigenverantwortung
Das bedeutet: Sie als Unternehmer können sich selbst in Form einer Schulung zur alternativen bedarfsorientierten Betreuung qualifizieren. Dabei werden Sie in Schulungen (6 Lehreinheiten à 45 Minuten) bei Ihrer Berufsgenossenschaft im Gesundheitsschutz und in der Arbeitssicherheit weitergebildet. Anschließend nehmen Sie an weiteren regelmäßigen Fortbildungsveranstaltungen teil.
Diese gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften gelten für alle Arbeitnehmenden in der Bundesrepublik Deutschland:
Relevante gesetzliche Grundlagen im Überblick:
- Sozialgesetzbuch
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Arbeitsmedizinische Versorgungsverordnung (ArbMedVV)
- Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV 2)
- Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften
- Jugendarbeitsschutzgesetz
- Arbeitszeitgesetz
- Mutterschutzgesetz
- Infektionsschutzgesetz
- Biostoff-Verordnung
- Gefahrstoff-Verordnung
- Strahlenschutz-Verordnung
Zusätzlich können Sie im Bedarfsfall auf die kompetente Beratung und individuelle Betreuung durch Betriebsarzt Dr. med. Heinz-Jörg Schlünzen zurückgreifen.
Wir sind der kompetente betriebsärztliche Ansprechpartner an Ihrer Seite!
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir freuen uns auf Sie!